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Unterstützte Beschäftigung - Berufsorientierung

Maßnahmeinhalt ist die Durchführung der individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ) für behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf (§ 38a Abs. 2 SGB IX) im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 38a SGB IX.

Ziel ist, durch InbeQ ein behinderungsgerechtes versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu begründen, das die Fähigkeiten und Fertigkeiten des behinderten Menschen besonders berücksichtigt, ggf. mit Berufsbegleitung nach § 38a Abs. 3 SGB IX.

Leistungsträger der individuellen betrieblichen Qualifizierung gemäß § 38a Abs. 2 SGB IX ist die Bundesagentur für Arbeit. Leistungsträger für eine notwendige Berufsbegleitung nach § 38a Abs. 3 SGB IX ist für Schwerbehinderte und Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen das Integrationsamt.

Inhalt der InbeQ ist neben der kompetenzorientierten Qualifizierung direkt am Arbeitsplatz die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und von berufsübergreifenden Lerninhalten sowie die Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Die Maßnahmedurchführung der InbeQ folgt dem Grundsatz „Erst platzieren, dann qualifizieren".

Die InbeQ umfasst eine Einstiegs-, eine Qualifizierungs- und eine Stabilisierungsphase.

Zielgruppe

Zielgruppe sind behinderte Menschen mit Potenzial für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, für die eine Integration in versicherungspflichtige Beschäftigung mit anderen (inhaltlich „weiterführenden") Teilhabeleistungen, insbesondere mit Leistungen zur Berufsvorbereitung und zur Berufsausbildung bzw. zur beruflichen Weiterbildung, nicht, mit Leistungen nach § 38a SGB IX jedoch möglich erscheint.

Zur Zielgruppe gehören insbesondere:

  • lernbehinderte Menschen im Grenzbereich zur geistigen Behinderung,
  • geistig behinderte Menschen im Grenzbereich zur Lernbehinderung,
  • behinderte Menschen mit einer psychischen Behinderung und/oder Verhaltensauffälligkeiten (nicht im Akutstadium).

Zeitlicher Umfang (individuelle Verweildauer, sonstige zeitliche Regelungen)

Die Aufnahme eines Teilnehmers kann bis zum Ablauf der ersten 24 Monate täglich erfolgen (laufen-der Einstieg). Die individuelle Verweildauer des Teilnehmers beträgt grundsätzlich bis zu 24Monate. Die Teilnahme kann um bis zu 12 Monate verlängert werden, wenn auf Grund der Art oder Schwere der Behinderung der gewünschte nachhaltige Qualifizierungserfolg im Einzelfall nicht anders erreicht werden kann und hinreichend gewährleistet ist, dass eine weitere Qualifizierung zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung führt.

Der Teilnehmer beginnt die InbeQ mit der Einstiegsphase.

Diese Phase ist ausgerichtet auf eine möglichst frühzeitige Erprobung und Platzierung des Teilnehmers im Betrieb. Sie sollte eine Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. In Einzelfällen kann eine Verlängerung dieser Phase erfolgen. Die teilnehmerorientierte Vorbereitung zur erfolgreichen Platzierung im Betrieb kann in der Einstiegsphase auch das Erledigen von häuslichen Aufträgen durch den Teilnehmer beinhalten. Eine durchgehende Anwesenheit des Teilnehmers in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers in Vollzeit ist während dieser Phase nicht zwingend notwendig; sollte jedoch wöchentlich mindestens fünfzehn Stunden (inklusive Projekttag) umfassen.

Der Übergang von der Einstiegsphase in die Qualifizierungsphase ist innerhalb der Einstiegsphase zeitlich nicht bestimmt und erfolgt, sobald der Teilnehmer beruflich und betrieblich orientiert ist und auf einem geeigneten Qualifizierungsplatz im Erprobungsbetrieb oder in einem anderen Unternehmen platziert und entsprechend der Zielsetzung von InbeQ betrieblich qualifiziert werden kann.

Die Ausführung der InbeQ im Betrieb erfolgt grundsätzlich mit einer zeitlichen Dauer, die der maßgebenden Arbeitszeit im Betrieb entspricht. Lage und Verteilung der Arbeitszeit richten sich ebenfalls nach den betrieblichen Belangen. Die tägliche Inanspruchnahme des Teilnehmers darf regelmäßig neun Zeitstunden nicht überschreiten. Dabei sind angemessene Pausenzeiten, mindestens fünfzehn Minuten Frühstückspause und mindestens dreißig Minuten Mittagspause, vorzusehen. Solche Pausenzeiten werden nicht auf die vorgenannten Zeitstunden angerechnet.

Die DAA führt ganztägige Projekttage (im Durchschnitt einen Projekttag pro Woche) mit allen Teilnehmern durch. Ort und Zeit der Projekttage legt die DAA flexibel nach ihrer Einschätzung der Anforderungen und Bedürfnisse der Teilnehmer fest.

Die Stabilisierungsphase ist geprägt von der zur Begründung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem konkreten Arbeitsplatz notwendigen umfassenden festigenden Unterstützung, insbesondere von intensiver qualifizierender Beschäftigungsvorbereitung. Spätestens zu Beginn der Stabilisierungsphase klärt die DAA mit dem Betrieb das Begründen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ab. Die Teilnahme an der Maßnahme endet mit Aufnahme der versiche-rungspflichtigen Beschäftigung

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